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Mit dem Haustier nach Spanien: Was muss ich beachten?

Was Sie über die Einreise mit Haustieren nach Spanien wissen müssen – Voraussetzungen, Dokumente und gesetzliche Bestimmungen.

Das Reisen mit Haustieren erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung der veterinärbehördlichen Bestimmungen. Für die Einreise nach Spanien gibt es spezielle Vorschriften, die die Gesundheit und Sicherheit von Tieren und Menschen gewährleisten sollen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Anforderungen und Bestimmungen für die Mitnahme von Haustieren nach Spanien.

Allgemeine Voraussetzungen

Anzahl und Zweck der Mitnahme

  • Es dürfen maximal fünf Haustiere mitgenommen werden.
  • Die Tiere dürfen nicht zu Handelszwecken oder zur Eigentumsübertragung transportiert werden.
  • Haustiere müssen in Begleitung ihres Besitzers oder einer bevollmächtigten Person reisen. Ein Transport in einem separaten Transportmittel ist erlaubt, sofern dies innerhalb von fünf Tagen nach der Reise des Besitzers erfolgt.

Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern

Identifikation und Impfungen

  • Jedes Tier muss durch einen Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung (vor dem 03.07.2011 vorgenommen) identifiziert sein.
  • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss im europäischen Heimtierausweis eingetragen sein und zum Zeitpunkt der Reise gültig sein.

Europäischer Heimtierausweis

  • Das Tier muss einen europäischen Heimtierausweis besitzen, der die Identifikation und die Tollwutimpfung nachweist.

Mindestalter und Impfung

  • Tiere müssen mindestens 12 Wochen alt sein, um gegen Tollwut geimpft werden zu können.
  • Seit der Impfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein, damit diese als gültig anerkannt wird.
  • Tiere unter 15 Wochen, die somit keine gültige Tollwutimpfung haben, dürfen nicht nach Spanien einreisen.

Einreisebestimmungen für andere Haustiere aus EU-Ländern

Vögel

  • Für Vögel ist eine tierärztliche Bescheinigung nach dem Muster INTRA-2 erforderlich, die in Spanisch verfasst und innerhalb der letzten 10 Tage ausgestellt sein muss.
  • Nutzvögel/Geflügel gelten nicht als Haustiere.

Andere Tierarten

  • Für andere Haustiere ist ebenfalls eine tierärztliche Bescheinigung nach dem Muster INTRA erforderlich, die in Spanisch verfasst und innerhalb der letzten 10 Tage ausgestellt sein muss.

Haltung von potentiell gefährlichen Hunden

Gesetzliche Regelungen

  • Die Haltung bestimmter Hunderassen, die als potentiell gefährlich eingestuft werden, ist durch das spanische Gesetz 50/1999 vom 23.12.1999 geregelt. Diese Regelungen wurden durch das Königliche Dekret 287/2002 und 1570/2007 weiter ausgeführt.
  • Zu den gefährlichen Rassen gehören u.a. Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu.

Anforderungen an Besitzer

  • Besitzer solcher Hunde benötigen eine behördliche Genehmigung.
  • Die Hunde müssen in der Öffentlichkeit einen passenden Maulkorb tragen und an einer festen Leine von unter zwei Metern Länge geführt werden.
  • Pro Person darf nur ein solcher Hund geführt werden.
  • Die Hunde müssen durch einen Mikrochip identifiziert sein.

Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern

Reisende, die Haustiere aus Drittländern nach Spanien bringen möchten, müssen dies über spezielle Einreisestellen für Reisende (PEV) tun. Diese Einreisestellen sind für die Kontrolle von Haustieren bei nichtkommerziellen Bewegungen autorisiert.

Einreisestellen für Haustiere

Flughäfen

Einige der wichtigsten Flughäfen, die als Einreisestellen für Haustiere fungieren, sind:

  • Barcelona-El Prat (BCN)
  • Madrid-Barajas (MAD)
  • Málaga (AGP)
  • Valencia (VLC)
  • Gran Canaria (LPA)

Seehäfen

Wichtige Seehäfen, die als Einreisestellen dienen, umfassen:

  • Puerto de Algeciras
  • Puerto de Alicante
  • Puerto de Barcelona
  • Puerto de Bilbao
  • Puerto de Málaga

Landgrenzen

Reisende können ihre Haustiere über bestimmte Landgrenzübergänge einführen, darunter:

  • Ceuta-El Tarajal
  • Melilla-Berni-Enzar-Farkhana

Maßnahmen bei Nicht-Konformität

Optionen bei Verstößen

Falls ein Tier nicht den Bestimmungen entspricht, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • R: Rücksendung (Redispatch)
  • A: Isolation (Isolation)
  • E: Euthanasie (Euthanasia)

Wichtige Links und weitere Informationen

Weitere Informationen über die Mitnahme von Haustieren nach Spanien erhalten Sie auf der Website des spanischen Ministeriums für Landwirtschaft und Fischfang, Ernährung und Umwelt.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Für ausführliche Bestimmungen sollten Sie die offizielle Gesetzgebung und die spezifischen Anforderungen des Ziellandes konsultieren.

Autor

  • Christian Hänsel

    Christian Hänsel ist ein reisebegeisterter Hundebesitzer und liebt das Blogging. Mit den Informationen auf dieser Webseite möchte er allen Haustierbesitzern das Reisen mit den geliebten Vierbeinern so einfach wie möglich machen.

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