Alle Informationen zum Reisen mit Tieren am Flughafen München.
Vor dem Abflug
Voraussetzungen für die Wiedereinreise des Tieres prüfen
Bevor Sie mit Ihrem Haustier reisen, ist es unerlässlich, sich rechtzeitig bei der tierärztlichen Grenzkontrollstelle und/oder beim zuständigen Veterinäramt Ihres Wohnortes zu informieren, ob Ihr Tier die aktuellen Voraussetzungen und Bedingungen für die Wiedereinreise erfüllt. Diese Anforderungen können je nach Herkunfts- und Zielland variieren und umfassen Gesundheitsbescheinigungen, Impfungen und Mikrochip-Identifikationen.
Einreisebedingungen im Reiseland prüfen
Es ist ebenfalls wichtig, sich über die Einreisebedingungen des Reiselandes für Haustiere zu informieren. Dies kann über das Internet, das Auswärtige Amt, das Konsulat oder die Botschaft des jeweiligen Landes erfolgen. Jedes Land hat spezifische Vorschriften, die beachtet werden müssen, um eine reibungslose Einreise zu gewährleisten.
Haustier bei der Flugbuchung anmelden
Ihr Haustier muss bei der Flugbuchung direkt bei Ihrer Airline angemeldet werden. Die Anzahl der Haustiere, die pro Flug mitgeführt werden können, ist begrenzt, daher ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig.
Gewöhnung an die Transportbox
Gewöhnen Sie Ihr Tier rechtzeitig vor der Reise langsam an die Transportbox. Dies kann helfen, den Stress für Ihr Tier während der Reise zu reduzieren.
Frühzeitiges Erscheinen am Flughafen
Es wird empfohlen, zwei bis drei Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter der Airline zu erscheinen, um ausreichend Zeit für alle Formalitäten zu haben und um sicherzustellen, dass Ihr Haustier gut versorgt ist.
Am Abflugtag
Leinenpflicht am Flughafen
Am Flughafen München besteht eine generelle Leinenpflicht für Haustiere. Stellen Sie sicher, dass Ihr Tier während der gesamten Zeit am Flughafen angeleint ist.
Notwendige Unterlagen mitführen
Vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Unterlagen für Ihr Haustier mitzuführen, wie z.B. den EU-Heimtierausweis oder sonstige Gesundheitsbescheinigungen.
Letzter Spaziergang vor dem Flug
Gehen Sie vor dem Abflug noch einmal mit Ihrem Haustier spazieren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu erleichtern und etwas Bewegung zu bekommen.
Transport in der Flugzeug-Kabine
Erlaubte Tiere und Gewichtsbeschränkungen
Katzen, kleine Hunde und einige Singvögel dürfen unter bestimmten Bedingungen in der Kabine mitgeführt werden. Das Gesamtgewicht des Tieres inklusive Transportbehälter darf 8 kg nicht überschreiten. Die Abmessungen des Transportbehälters müssen innerhalb der von der Airline festgelegten Maße liegen, typischerweise 23 cm in der Höhe, 30 cm in der Breite und 40 cm in der Länge.
Anforderungen an den Transportbehälter
Der Transportbehälter muss fest verschlossen und ausbruchsicher sein. Er muss an mindestens drei Seiten Belüftungslöcher zur Luftzirkulation aufweisen und aus einem robusten Material bestehen. Die Behälter müssen so gestaltet sein, dass sie unter den Sitz des Passagiers passen und den Sicherheitsanforderungen der Airline entsprechen.
Sitzplatzregelungen
Passagiere, die mit Haustieren in der Kabine reisen, dürfen nur auf Fensterplätzen sitzen und müssen den Transportbehälter während des gesamten Fluges unter dem Sitz vor sich verstauen. Sitzplätze an Notausgängen und solche, die für Kleinkinder geeignet sind, sind nicht erlaubt.
Transport im Frachtraum
Gewichtsbeschränkungen und Anforderungen an den Transportbehälter
Haustiere, die inklusive Transportbox mehr als 8 kg wiegen, müssen im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Der Transportbehälter muss weniger als 50 kg wiegen und darf maximal 75 cm hoch, 75 cm breit und 125 cm lang sein. Die Box muss aus einem robusten Material bestehen und von vier Seiten belüftet sein. Zudem muss sie mit fixierten und von außen zugänglichen Näpfen ausgestattet sein, und der Boden muss mit einer aufsaugfähigen Unterlage ausgelegt sein.
Sicherheitsmaßnahmen und Komfort
Um den Komfort und die Sicherheit des Tieres zu gewährleisten, muss der Transportbehälter groß genug sein, damit das Tier darin stehen, sich drehen und hinlegen kann. Bei längeren Wartezeiten oder Flügen müssen der Behälter und das Futter entsprechend ausgestattet sein.
Übergabe des Tieres
Nach dem Check-in Prozess wird das Tier in der Transportbox an einem Sperrgepäckschalter abgegeben. Die Fluggesellschaft und das Servicepersonal am Flughafen geben Ihnen weitere Informationen und Anweisungen.
Einreise und Zollkontrolle
Einreise aus Drittländern
Reisen Sie aus einem Drittland ein, müssen Sie sich mit Ihrem Haustier und den entsprechenden Papieren/Genehmigungen beim Zoll melden. Eine Einreisekontrolle ist für jedes Heimtier erforderlich, und der Zoll überprüft die Identität (Mikrochip) und die Originalpapiere wie den EU-Heimtierausweis oder das EU-Veterinärzeugnis.
Abholung des Tieres
Wenn Ihr Tier als Sperrgepäck reist und Sie als Begleitung mitfliegen, können Sie es nach dem Flug am entsprechenden Gepäckband bzw. der Sperrgepäckausgabe in Empfang nehmen. Ein Mitarbeiter übergibt Ihnen das Tier.
Abholung im Frachtzentrum
Haben Sie das Tier als Fracht aufgegeben, holen Sie es im Frachtzentrum des Flughafens mit den entsprechenden Papieren (z.B. Frachtbrief) ab (siehe weiter unten). Bei Einreise aus einem Drittland muss das Tier in der Grenzkontrollstelle des Flughafens abgeholt werden.
Freiflächen für Tiere am Flughafen München
Derzeit gibt es ausreichende Grünflächen in den öffentlichen Außenbereichen der Terminals, die als Entlastungsbereiche für Tiere genutzt werden können. Weitere Möglichkeiten in den nicht-öffentlichen Terminalbereichen und hinter der Sicherheitskontrolle sind in Planung und sollen ab 2024 zur Verfügung stehen.
Dürfen Tiere gemeinsam in einer Box reisen?
Regelungen für Welpen und Kätzchen
Abgesetzte Welpen oder Kätzchen können gemeinsam in einer Transportbox reisen, wenn sie aus demselben Wurf stammen, nicht älter als sechs Monate sind und jeweils nicht mehr als 14 kg wiegen. Es dürfen maximal drei Tiere pro Box sein. Beachten Sie, dass es hierzu unterschiedliche Regelungen seitens der Airline oder des Reiselandes geben kann.
Regelungen für erwachsene Tiere
Maximal zwei erwachsene Tiere von vergleichbarer Größe bis zu einem Gewicht von jeweils 14 kg, die an das Zusammenleben gewöhnt sind, können in derselben Transportbox transportiert werden. Tiere über 14 kg müssen einzeln transportiert werden. Katzen und Hunde dürfen niemals gemeinsam in einer Transportbox reisen.
Assistenztiere (SVAN)
Anforderungen und Dokumentation
Servicetiere, insbesondere Assistenzhunde, dürfen kostenlos in der Kabine mitgeführt werden. Passagiere müssen ihre Reservierung mindestens 48 Stunden vor Abflug bestätigen und alle erforderlichen Dokumente, wie Ausbildungsnachweise und Impfbescheinigungen, vorlegen.
Sitzplatzwahl und Verhalten
Passagiere, die mit einem Assistenzhund reisen, können ihren Sitzplatz frei wählen, außer an Notausgängen und Plätzen für Kleinkinder. Der Hund muss während des gesamten Fluges sauber sein und vor den Füßen des Passagiers sitzen. Ein aggressives oder störendes Verhalten des Hundes kann dazu führen, dass er nicht an Bord genommen wird.
Freiflächen und Versorgung am Flughafen
Für Assistenzhunde gibt es spezielle Bereiche und Unterstützung durch den Passengers with reduced mobility (PRM)-Service am Flughafen München.
Lage des Cargobereichs des Flughafens München
Haben Sie die Tiere als Sperrgepäck aufgegeben und reisen Sie als Begleiter mit, bekommen Sie ihr Tier im jeweiligen Ankunftsterminal bei der Sperrgepäckausgabe.
Haben Sie das Tier als Fracht aufgegeben, können Sie ihr Tier im Frachtzentrum (Cargobereich) des Flughafens mit den entsprechenden Papieren (z.B. Frachtbrief) abholen.
Tierärztliche Veterinärstelle am Flughafen München
Tierärztliche Veterinärstelle am Flughafen München
Südallee 17
85356 München
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr
Telefon: +49 89 975 903 90
E-Mail: BIP-MUC@kblv.bayern.de